Landgericht Erlangen
Das Landgericht Erlangen war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Erlangen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Erlangen errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Ansbach war. Der erste Richter war Wolfgang Heinrich Puchta, der sich später um die Reform des Justizwesens bemühte.
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