Landherrenschaft
In Landherrenschaften wurde seit dem 15. Jahrhundert das außerhalb der Stadtmauern gelegene, gleichwohl der Hoheit des Hamburger Rates unterstehende Landgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eingeteilt. Diese Verwaltungsbezirke entsprachen in ihrer Funktion etwa den Ämtern oder Landkreisen anderer Flächenstaaten und sind in gewisser Weise Vorläufer der heutigen Hamburger Bezirke. Der Zuschnitt der Landherrenschaften wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein mehrfach verändert und das Landgebiet nach und nach in die Stadt Hamburg eingemeindet. Nach dem Groß-Hamburg-Gesetz und der Umbildung Hamburgs zur Einheitsgemeinde wurde die letzte Landherrenschaft 1938 aufgelöst.
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