Landrat (Pommern)
Der Landrat war die Vertretung der Landstände im Herzogtum Pommern. Er sicherte die Privilegien und Mitspracherechte der Stände gegenüber dem Landesherrn. Während die Landräte in Schwedisch-Pommern an der Landesverwaltung beteiligt wurden, ging der Landratstitel im brandenburgisch-preußischen Teil Pommerns im 18. Jahrhundert auf die Kreisdirektoren als Verwaltungsbeamte über.
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