Landwirtschaftsgericht

Das Landwirtschaftsgericht ist seit 1953 in Deutschland bundesweit eine Abteilung des Amtsgerichts mit ausschließlicher Zuständigkeit zur Entscheidung über Landwirtschaftssachen. Übergeordnet sind die Senate für Landwirtschaftssachen beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof. In allen diesen besonderen Spruchkörpern sind ehrenamtliche Richter beteiligt (zum Ganzen § 2 LwVfG).

Vorläufer waren ab 1933 die Anerbengerichte nach dem Reichserbhofgesetz, ab 1947 die Bauerngerichte in der amerikanischen, die Landwirtschaftsgerichte in der französischen und die Gerichte für Landwirtschaftssachen in der britischen Zone.

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