Landwirtschaftskammer (Deutschland)
Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft, als Dachverband fungiert der Verband der Landwirtschaftskammern.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen.
Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
- Landwirt
- Winzer
- Gärtner
- Pferdewirt
- Tierwirt
- Forstwirt
- Revierjäger
- Hauswirtschafter
- Molkereifachmann
- Milchwirtschaftlicher Laborant
- Milchtechnologie
- Fachkraft Agrarservice.
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung.
Die Interessenvertretung der genannten Berufsstände ist nicht Aufgabe der Landwirtschaftskammern.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern.