Lasswirtschaft
Die Lasswirtschaft war bis zur Bauernbefreiung eine im Königreich Preußen, insbesondere im Markgraftum Oberlausitz und teilweise in der Niederlausitz verbreitete Form der Gutsherrschaft bzw. Erbuntertänigkeit des unfreien sorbischen Bauerntums. Kennzeichnend war ein jederzeit vom Grundherrn kündbares Nutzungsrecht (Lassrecht) der Höfe. Wegen der Verpflichtung, nicht nur Abgaben an den Gutsherrn zu leisten, sondern persönlich bäuerliche Dienste zu verrichten, näherte sich die Rechtsstellung der Lassbauern stark der Leibeigenschaft im Russischen Reich an.
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