Lastabwurf (Kraftwerk)
Als Lastabwurf bezeichnet man eine Regelungssituation in einem Kraftwerk, bei welcher der Generator
- schlagartig ohne Belastung läuft (Lastabwurf auf Null);
verursacht u. a. durch- einen Ausfall von Erregermaschine oder Maschinentransformator
- einen Schaden des Turbinenreglers
- nur die eigenen Verbraucher des Kraftwerkes unterhält (Lastabwurf auf Eigenbedarf);
verursacht u. a. durch eine Überlastung des Generators und Auslösung der Schutzeinrichtungen (Unterfrequenz). Der Generator wird dabei vom Stromnetz getrennt.
Unmittelbar nach dem Lastabwurf steigt bei kalorischen Kraftwerken und den dort eingesetzten Turbosätzen die Drehzahl von Turbine und Turbogenerator stark an, da das zur Verfügung stehende Drehmoment der Turbine nur noch das Massenträgheitsmoment beider Maschinen überwinden muss (die Turbine will „durchgehen“). Bei einem großen Turbogenerator beträgt die Drehzahlzunahme innerhalb von drei Sekunden etwa 10 % von 3000 auf 3300 Umdrehungen pro Minute. Die Maschine muss in diesem Zeitraum abgefangen werden, um eine Zerstörung durch die auftretenden Fliehkräfte zu vermeiden.
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