Latinisches Bürgerrecht
Das Latinische Bürgerrecht, auch Latinisches Recht (lateinisch ius Latii), war im Römischen Reich zunächst das Bürgerrecht der Latiner, der Bundesgenossen Roms. Es entsprach in seinen Rechten weitgehend, aber nicht vollständig, dem römischen Bürgerrecht. Später verlieh die römische Verwaltung das latinische Bürgerrecht auch an Bewohner der römischen Provinzen, die noch nicht das volle römische Bürgerrecht erhalten sollten.
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