Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke

Eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke wurde gefordert, nachdem im Jahr 2000 erstmals ein „Atomausstieg“ vereinbart worden war. Im Herbst 2010 wurden die Reststrommenge verlängert, aber angesichts der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden im Sommer einige ältere Kernkraftwerke stillgelegt, die Abschaltung der modernen Reaktoren wurde bis Ende 2022 festgeschrieben. Infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine wurden die letzten drei deutschen Kernreaktoren allerdings bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben.

Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde erstmals im Jahr 2000 in dem Atomkonsens genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften der KKW geregelt. Auf Grundlage des Vertrags wurde das Atomgesetz 2002 mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit novelliert.

Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 eine weitere Novelle des Atomgesetzes (Bundestagsmehrheit durch CDU/CSU und FDP) für eine Laufzeitverlängerung in der Form, dass die vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen Strommengen für zusätzliche acht Betriebsjahre erhielten und die übrigen zehn Kernreaktoren Strommengen für zusätzliche 14 Jahre erhielten. Durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Laufzeitverlängerung aufgrund des öffentlichen Widerstands nur kurz darauf wieder zurückgenommen, das Gesetz trat am 6. August 2011 in Kraft.

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