Lebensgemeinschaft
Unter einer Lebensgemeinschaft versteht man im deutschen juristischen Jargon das auf Dauer angelegte Zusammenleben von Sexualpartnern in einem Privathaushalt.
Umgangssprachlich dagegen bezeichnet der Ausdruck „Lebensgemeinschaft“ meist eine nichteheliche sexuelle Partnerschaft, und zwar unabhängig von der sexuellen Orientierung der Partner.
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