Legitimität
Legitimität (lateinisch legitimus ‚gesetzmäßig‘) bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim. Die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln oder abzusprechen wird auch als Delegitimierung bezeichnet.
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