Legitimationsprüfung
Legitimationsprüfung ist allgemein im Rechtswesen die Feststellung der Identität von Personen oder die Prüfung der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden oder sonstigen Schriftstücken anhand von geeigneten Legitimationspapieren und speziell das gesetzlich von Kreditinstituten verlangte Verfahren zur Identifizierung von Kunden bei der Eröffnung von Konten, Depots oder Schließfächern und zur Prüfung der Identität bei Tafelgeschäften.
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