Lehnsmann

Der Lehnsmann (Lehnsnehmer, Lehensträger; Pl. Lehnsleute, auch: Lehnmann) war im Lehnrecht der Empfänger eines Lehens. Er war ein Freier, der sich einem adeligen Lehnsherrn (Lehnsgeber) gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug von dem Lehnsherrn zur Sicherung seines Lebensunterhalts ein dingliches Besitz- und Nutzungsrecht an einer Sache des Lehnsherrn (Lehen) erhielt.

Die Beziehung war durch ein wechselseitiges, vorzugsweise kriegerisches Treueverhältnis geprägt. Während die personale Bindung zwischen Vasall und Schutzherr mit dem Tode eines der beiden Partner endete, war das Lehen in der Regel erblich.

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