Leichte Nahverkehrstriebwagen
Leichte Nahverkehrstriebwagen sind Schienenfahrzeuge, die nicht die für gewöhnliche Eisenbahnfahrzeuge erforderliche Rahmensteifigkeit (also die vom Wagenkasten aufnehmbare Längsdruckkraft:B.1.3) aufweisen. Dabei ist – wie bei anderen bei diesen Fahrzeugen möglichen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik – die mindestens gleiche Sicherheit gegenüber der Aufsichtsbehörde des Eisenbahninfrastrukturunternehmens nachzuweisen.:4
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