Leihmutter

Eine Leihmutter ist eine Mutter, die das von ihr ausgetragene Kind einer anderen Person oder Familie überlässt.

In der kommerziellen Variante der Leihmutterschaft wird das Kind nach der Geburt den bestellenden Eltern überlassen. Diese sind durch das Verfahren der In-vitro-Fertilisation in der Regel die genetischen Eltern des gezeugten Kindes. Die Leihmutter stellt sich den Bestellern entgeltlich zur Verfügung, die Schwangerschaft zu durchleben und das Kind zu gebären, in der Mehrzahl der Fälle bei einem erheblichen Wohlstandsgefälle zwischen Bestellern und Austrägern. Daneben besteht in geringerem Ausmaß eine altruistische, also nicht-kommerzielle Variante der Leihmutterschaft.

Belastbare weltweite Statistiken über die Leihmutterschaft fehlen. Dieses Fehlen macht die Diskussion über die Leihmutterschaft schwierig. Aus den Leihmutterschaftsprogrammen wird berichtet, dass 19–33 % der Embryotransfers zu Schwangerschaften führen. Das Durchschnittsalter der Leihmütter beträgt ca. 32 Jahre. Die ethische Beurteilung der Leihmutterschaft wird intensiv diskutiert.

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