Leistungsabzeichen (Pferdesport)

Leistungsabzeichen werden von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung an Reiter, Voltigierer, Fahrer und Longenführer verliehen. Zweck der Leistungsabzeichen ist in erster Linie die Vermittlung und Überprüfung theoretischer und praktischer Fähigkeiten im Pferdesport. Sie sollen als Anreiz zu einer Aus- bzw. Fortbildung dienen, die sich am Wohlbefinden des Pferdes orientiert.

Die Leistungsabzeichen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (APO) geregelt, mit der APO 2014 wurde das System grundlegend überarbeitet. Unter anderem wurde die bisherige Theorieprüfung durch eine Stationsprüfung abgelöst, bei der das theoretische Wissen praktisch umgesetzt werden muss.

Disziplinspezifisch sind bestimmte Leistungsabzeichen Voraussetzung für die Teilnahme im Turniersport. Bei Reitern werden sie auch für die Einstufung in eine höhere Leistungsklasse benötigt. Der Erwerb der Leistungsabzeichen 1 bis 4 (beim Voltigierabzeichen: Gold und 1 bis 3) setzt immer den Besitz des jeweils niederrangigen Abzeichen voraus. Für das jeweilige Leistungsabzeichen 5 (bzw. Voltigierabzeichen 4) ist wahlweise der Basispass Pferdekunde oder das Ablegen der Reitabzeichen 6 und 7 Voraussetzung.

Der Erwerb der Leistungsabzeichen 6 bis 10 ist nicht verpflichtend. Sie sollen den Einsteigern in den Pferdesport in kleinen Stufen angemessene Herausforderungen bieten. Sie stehen damit in der Nachfolge der Motivationsabzeichen (Steckenpferd, Kleines Hufeisen, Großes Hufeisen), die sie mit der APO 2014 ablösten. Im Gegensatz zu den Motivationsabzeichen, die nur bis zum Alter von 16 bzw. 18 Jahren abgelegt werden durften, stehen die Leistungsabzeichen 6 bis 10 auch Erwachsenen Einsteigern in den Pferdesport offen.

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