Leistungserbringungsrecht

Das Leistungserbringungsrecht regelt im Sozialrecht insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern. Ein Beispiel ist das Zulassungswesen der Vertragsärzte und deren Vergütung durch die Krankenkassen.

Das Leistungsrecht regelt dagegen vor allem Voraussetzungen und Inhalt der von den Leistungsträgern an die Leistungsberechtigten zu erbringenden Sozialleistungen.

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