Leitungsverlegung
Leitungsverlegung im Sinne dieses Artikels bedeutet die Art und Ausführung der Verlegung von Kabel- und Leitungsanlagen bei der Elektroinstallation in Gebäuden.
Die Verlegungen von Kabeln und Leitungen in Gebäuden ist durch Normen, insbesondere der DIN VDE 0100-520:2013-06 und der DIN VDE 0298-4:2013-06 geregelt. Alle zulässigen Arten der Verlegung sind in Tabelle 9 der DIN VDE 0298-4 zusammengefasst und mit den Kennziffern 1 bis 74 versehen. Zur Bestimmung der erforderlichen Druck- und Schlagfestigkeit von Elektro-Installationsrohren sind die wichtigsten Arten der Verlegung in Gebäuden in Tabelle F.52-1 der DIN VDE 0100-520 wie folgt aufgelistet:
- Ungeschützte Montage, umgangssprachlich als „Aufputz-Installation“ bekannt (Leitung, Kabel oder Schutzrohr bleiben sichtbar).
- Unterflurmontage (im oder unter dem Estrich, innerhalb von Dämmschichten oder in Hohlräumen).
- Verlegt in Beton.
- Verlegt in Hohlwand oder Holzwand (in brennbaren Materialien).
- Verlegt in oder unter Putz, umgangssprachlich als „Unterputz-Verlegung“ bekannt.
- Verlegt in baulichen Hohlräumen.
- Verlegt in abgehängten Decken.
- Deckenmontage mit Befestigungsabständen < 0,8 m.
Bei verdeckter Leitungsverlegung – unter Putz – in Wohngebäuden hat die Leitungsführung gemäß DIN 18015-3 in normierten Zonen zu erfolgen. Durch die Beschränkung der Leitungsverlegung auf diese Zonen soll verhindert werden, dass die elektrischen Leitungen später versehentlich beschädigt werden. Siehe: Installationszone
Elektro-Installationsrohre müssen der Normenreihe DIN EN 61386 entsprechen. Ab 1900 wurden zur Leitungsverlegung so genannte Bergmannrohre verwendet, die ab etwa 1950 durch die erheblich leichter handhabbaren Evilonrohre verdrängt wurden.
Der Mindestquerschnitt für festverlegte Leistungs- (und Beleuchtungs-) Stromkreise ist gemäß DIN VDE 0100-520, Tabelle 52.2 mit 1,5 mm² Cu festgelegt.