Minimumgesetz

Das Minimumgesetz (von lateinisch minimum, „das Geringste“; von Carl Sprengel 1828 veröffentlicht, von Justus von Liebig in erweiterter Form popularisiert) besagt, dass das Wachstum von Pflanzen durch die im Verhältnis knappste Ressource (Nährstoffe wie Kohlenstoffdioxid, Wasser, Licht etc.) eingeschränkt wird. Anders ausgedrückt: "Die Höhe des Ertrages hängt von jenem Nährstoff ab, welcher in geringster Menge vorliegt." Diese Ressource wird auch als Minimumfaktor bezeichnet. Bei Vorliegen eines solchen Mangelfaktors gibt es keinen Einfluss auf das Wachstum, wenn eine Ressource hinzugegeben wird, die bereits im benötigten Umfang vorhanden ist. Das Minimumgesetz von Carl Sprengel ist unter anderem eine wichtige Grundlage bei der Düngung.

Erste systematische Untersuchungen zum Minimumgesetz führte Carl Sprengel ab 1828 durch, angeregt durch seine Tätigkeit in Möglin als Schüler des Vaters rationeller Landwirtschaft, Albrecht Daniel Thaer. Er begründete das Minimumgesetz in der Mineraltheorie „...denn es ist nicht zu bestreiten, wenn eine Pflanze 12 Stoffe zu ihrer Ausbildung bedarf, so wird sie nimmer aufkommen, wenn nur ein einziger an dieser Zahl fehlt, und stets kümmerlich wird sie wachsen, wenn einer derselben nicht in derjenigen Menge vorhanden ist, als es die Natur der Pflanze erheischt“ (vgl. Wendt 1950, S. 129).

Als Modell des Gesetzes fungiert die Faßregel, illustriert als „Minimum-Tonne“: Eine Tonne mit unterschiedlich langen Dauben lässt sich nur bis zur Höhe der kürzesten Daube füllen. Genauso kann ein Organismus sich nur so weit entwickeln, wie es die knappste Ressource erlaubt.

In der ökonomischen Theorie der Produktion wird ein ähnliches Gesetz durch die Leontief-Produktionsfunktion beschrieben.

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