Listenwahl

Unter dem Begriff Listenwahl fasst man sämtliche Wahlsysteme zusammen, bei denen der Wähler vorgefertigten Wahllisten seine Stimme gibt. Die Kandidaten treten also auf der gemeinsamen Wahlliste einer Partei zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten nicht unmittelbar persönlich, sondern nur im Rahmen der Liste gewählt werden.

Die Listenwahl ist das Gegenstück zur Persönlichkeitswahl.

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