Lohnkostenzuschuss

Lohnkostenzuschuss, auch Lohnsubvention, ist in Deutschland ein Instrument der Arbeitsförderung durch staatliche Zuschüsse an Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt. Bei allen sog. Kombilöhnen werden Entgelte durch staatliche Transferzahlungen (temporär) aufgestockt.

Zwar gehören das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen zu den der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG überlassenen Materien (Koalitionsfreiheit), ein gesetzlicher Eingriff kann jedoch durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein.

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