Londoner Schuldenkonferenz

Die Konferenz zur Regelung der Auslandsschulden vom 28. Februar bis 8. August 1952 verhandelte die Auslandsschulden der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Gläubigern und führte zum multilateralen Londoner Schuldenabkommen. Über die Schulden, die auf die Wirtschaftshilfe aus der Nachkriegszeit zurückgingen, wurden zwischen der Bundesrepublik und den Gläubigerstaaten USA, Großbritannien, Frankreich und Dänemark bilaterale Rückzahlungsverträge geschlossen.

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