Losverfahren
Das Losverfahren dient der Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip. Es wird in der Politikwissenschaft, der ökonomischen Entscheidungstheorie, der Medizinethik, der Soziologie, der Geschichtswissenschaft, der politischen Philosophie, der Mathematik, der Computerwissenschaft und der Psychologie behandelt. Das Losverfahren wird dort angewandt, wo andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheinen, oder das Aufwand-Nutzen-Verhältnis für die Beteiligten besser ist. Ein weiterer Einsatzbereich ist das Glücksspiel.
Angewandt wird es zum Beispiel bei der Zuteilung von Studienplätzen, bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, bei der Zuteilung von knappen Gütern, bei der Festlegung von Partien und Startplätzen im Sport. Mit „erweiterten Losverfahren“ sollen die Teilnehmer zufällig und repräsentativ ausgewählt werden können, wie unter anderem in Gruppen bei diversen „Formen“ der Bürgerbeteiligung.