Lucia de Berk

Lucia de Berk, auch Lucy de Berk oder Lucia de B. (* 22. September 1961 in Den Haag), ist eine niederländische Kinderkrankenschwester. Sie wurde unter dem zu Unrecht erhobenen Vorwurf des mehrfachen Mordes Opfer eines Justizirrtums und im Jahr 2003 von einem Gericht in Den Haag in erster Instanz wegen vier Giftmorden und drei Mordversuchen an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt.

In der Berufung wurde sie 2004 wegen sieben vollendeten und drei versuchten Morden zu lebenslanger Haft und – für den Fall einer Begnadigung – zur anschließenden Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung verurteilt. Die Verurteilungen basierten in zwei Fällen auf fehlerhaften toxikologischen Gutachten. In den übrigen Fällen wurden fehlerhafte statistische Berechnungen zur Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Anwesenheit der Beschuldigten bei allen Todesfällen angestellt. Schließlich folgten die Gerichte der Annahme, dass de Berk, wenn sie zwei Morde begangen hat, auch bei allen übrigen ungeklärten Todesfällen in ihrer Umgebung die Mörderin sein muss. 2006 wurde das Strafmaß neu auf lebenslange Haft festgelegt, da der Hohe Rat der Niederlande die Kombination von lebenslanger Haft und anschließendem Maßregelvollzug für rechtswidrig hielt.

Das Schicksal de Berks veranlasste eine Reihe von Privatpersonen und Wissenschaftlern zur Überprüfung der Vorwürfe. Sie erreichten, dass die Kommission zur Überprüfung abgeschlossener Strafsachen und die Generalstaatsanwaltschaft den Fall überprüften. Der Hohe Rat der Niederlande in Den Haag beschloss im Herbst 2008 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ab 2009 wurde der Fall de Berk vor dem Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden erneut verhandelt. De Berk wurde am 13. April 2010 freigesprochen und hatte mehr als sechs Jahre unschuldig in Haft verbracht. Die ihr ursprünglich zur Last gelegten vermeintlichen Morde waren natürliche Todesfälle.

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