Luftfahrzeug-Instandhaltung
Luftfahrzeug-Instandhaltung wird von einem Instandhaltungsbetrieb – unter Beachtung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) – am Flugzeug und dessen Komponenten durchgeführt, um das Fluggerät sicher und betriebsbereit für den täglichen Flugbetrieb zu halten. Die Arbeiten umfassen verschiedenste Eindringtiefen von der kurzfristigen Reparatur an der Ramp (Flughafenvorfeld) während des Flugbetriebes bis zur kompletten Zerlegung und Wiederzusammenbau des vollständigen Flugzeuges im sog. D-Check. Der Begriff beschränkt sich nicht auf das komplette Flugzeug, sondern wird ebenso für Subsysteme, wie z. B. die Triebwerke oder Anbaugeräte, wie Generatoren etc. geführt.
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