Luftschutzhilfsdienst
Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war eine 1957 mit dem „Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ gegründete, 1968 rechtlich aufgelöste und 1971 letztlich in den Katastrophenschutz eingegliederte Institution des Zivilschutzes in Westdeutschland. Er war, noch vom Luftschutz des Zweiten Weltkriegs geprägt, speziell für den Verteidigungsfall (V-Fall) aufgestellt und sollte nach einem Luftangriff tätig werden. Seine speziellen Aufgaben waren die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, die Instandsetzung zerstörter Infrastruktur und die Schadensfeststellung.
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