Mühlenfrieden
Der Mühlenfrieden oder Mühlfrieden stellte Mühlen im Mittelalter unter einen besonderen Rechtsschutz. Die genaue Bedeutung dieses Begriffes konnte aber variieren. Teilweise bedeutete er lediglich, dass Menschen, die auf der Flucht waren, in Mühlen vorübergehend Asyl finden und dort nicht angegriffen werden durften. Teilweise ging der Umfang des Mühlenfriedens dagegen deutlich darüber hinaus und umfasste harte Strafen für jede Zerstörung von Mühlen oder ihrer Einrichtung sowie den Diebstahl von Getreide oder Mehl aus der Mühle.
Der Bruch des Mühlfriedens wurde als eigener Straftatbestand gewertet, so dass die Strafe gegebenenfalls weit über das für die eigentliche Tat, etwa einen kleinen Diebstahl von Mehl, übliche Maß hinausgehen konnte. Der Sachsenspiegel, eines der ältesten Rechtsbücher des deutschen Mittelalters, sah beispielsweise als Strafe auf das Berauben einer Mühle den Tod durch Rädern vor. Die besondere Schutzwürdigkeit von Mühlen dürfte sich auch aus ihrer Bedeutung für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung ableiten.