Mühlenzwang
Mühlenzwang, Mühlenbann bzw. Mahlzwang war ein im 12. Jahrhundert entstandenes grundherrliches Gewerbebannrecht. Es sicherte den Grundherren das alleinige Recht zum Bau und Betreiben einer Mühle zu (Mühlregal) und zwang die Bauern der anliegenden Gemeinden, dort ihr Getreide mahlen zu lassen.
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