Mülltrennung

Unter Mülltrennung, fachlich Abfalltrennung, versteht man das getrennte Sammeln unterschiedlicher Abfallarten durch Privathaushalte, private Unternehmen und Dienststellen im öffentlichen Dienst. Dieser Vorgang kann auch noch in Abfallverwertungsanlagen vorgenommen werden. In diesem Fall stellt die Anlieferung von Abfall eine Vorbereitungshandlung für die eigentliche Mülltrennung dar. Sortenreiner Abfall kann oft unmittelbar als Sekundärrohstoff (z. B. Altstoffe, Aushubmaterial) wiederverwendet werden. Nicht zu Wertstoffen verarbeitbare Materialien werden im Zuge einer Abfallentsorgung (etwa als Restmüll, gemischter Bauschutt, Sondermüll/ Problemstoff) durch Deponierung, Verbrennung usw. beseitigt.

Neben der Abfallvermeidung im engeren Wortsinn und der unmittelbaren Wiederverwendung tragen die Elemente der Kreislaufwirtschaft, nämlich die Mülltrennung zur Rückgewinnung von Wertstoffen und das Altstoffrecycling, in großem Maße zum Schutz der natürlichen Ressourcen, zum Umweltschutz sowie zur Energieeinsparung bei. Die Prinzipien der Abfallvermeidung, der Mülltrennung und der Wiederverwertung von Wertstoffen bilden die Grundlage der modernen Abfallwirtschaft. Alle drei Prinzipien sollen der Minimierung der Menge des „Abfalls zur Beseitigung“ dienen.

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