Mündelgeld
Mündelgeld ist das zum Vermögen eines Mündels gehörende Kapitalvermögen. Der Vormund ist verpflichtet, dieses Geld in besonderer Form, mündelsicher genannt, und verzinslich anzulegen.
Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind; der Wertverlust durch Inflation wird hierbei jedoch implizit toleriert.
Gesetzlich ist der Umgang mit dem Mündelgeld in § 1798 ff. BGB geregelt.
Bis 2022 verwies das BGB für Betreuer und Pfleger, insbesondere Abwesenheitspfleger und Nachlasspfleger, auf die für Vormünder geltenden Vorschriften.
Seit 1. Januar 2023 sind die Verweisungen umgekehrt, da bei volljährigen Betreuten wesentlich häufiger Vermögen vorhanden ist als bei minderjährigen Mündeln. An die Stelle des Betreuungsgerichts tritt dann das Familiengericht.