Münzreform
Eine Münzreform ist eine geldpolitische Maßnahme zur Änderung wesentlicher Bedingungen eines Münzsystems. Kleinere Änderungen an einem Münzsystem werden dagegen nicht als Münzreform bezeichnet. Der Übergang ist allerdings fließend. Eine Münzreform kann rein faktisch erfolgen, wenn ein Münzstand seine Münzen ohne nach außen erkennbaren Rechtsakt ändert. Typischerweise erfolgt eine Münzreform aber durch ein Gesetz, wenn sich die Änderungen auf sein Hoheitsgebiet beschränken. Verpflichten sich Vertragsstaaten durch einen völkerrechtlichen Vertrag (Münzvertrag) zu bestimmten Bedingungen ihrer Münzsysteme, erfolgt die anschließende Umsetzung aus den Verpflichtungen eines Münzvertrages in einem Vertragsstaat im Regelfall ebenfalls durch ein Gesetz.