Mütter des Grundgesetzes

Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten.

Frieda Nadig (SPD)

Helene Weber (CDU)

Im Corpus von Google Bücher findet sich die erste Erwähnung von „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ im Jahr 1976. Nach vereinzelten Funden hierbei steigt die Erwähnung der Frauen ab 1988 merklich.

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