Maßnahmenbeschwerde
Eine Maßnahmenbeschwerde ist ein im österreichischen Verwaltungsrecht geschaffenes Rechtsmittel über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein (Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG). Die Beschwerde ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Verwaltungsgericht einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde (vgl. § 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz).
Die Beschwerde muss unter anderem die Bezeichnung des Verwaltungsaktes, den Sachverhalt, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, enthalten.