Mainzer Landfriede

Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 wurde anlässlich des Reichstags in Mainz am 15. August 1235 von Kaiser Friedrich II. erlassen und wurde bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zu dessen Grundgesetzen mit Verfassungsrang gezählt. Er war die erste Kaiserurkunde, die nicht nur in lateinischer Sprache, sondern auch in Mittelhochdeutsch formuliert wurde.

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