Maltesische Staatsangehörigkeit

Die maltesische Staatsbürgerschaft bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Republik Malta mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Wie in der Tradition des “Common Law”-Rechtsraums üblich dient die Geburtsurkunde als Nachweis des Staatsangehörigkeitsanspruchs, da dem Geburtsortsprinzip (ius soli) ein starkes Gewicht beigemessen wird. Seit 1989 ist das Abstammungsprinzip stärker in den Vordergrund gerückt. Alle Malteser sind Commonwealth Citizens und seit 1. Januar 2004 auch Bürger der EU.

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