Mandatsträgerbeitrag

Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben oder Mandatsabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Zahlungen werden teilweise direkt gezahlt, teilweise kommen sie den Kassen der Fraktionen, Untergliederungen oder Stiftungen zugute. Geregelt sind sie meist in den Satzungen oder Finanzordnungen der jeweiligen Parteien oder Organisation.

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