Mansion-House-Rede

Als Mansion-House-Rede oder „Mansion-House-Ansprache“ (englisch: "Mansion House Speech" oder „Mansion House Address“) wird eine traditionelle Ansprache des jeweils amtierenden Chancellor of the Exchequer, des britischen Finanzministers, bezeichnet. Die Rede wird einmal pro Jahr entweder in der zweiten Hälfte des Monats Juni oder im Monat Juli, während des sogenannten „Banker’s Dinner“ vorgetragen. Beim „Banker’s Dinner“ handelt es sich um ein abendliches Bankett („Lord Mayor Dinner“), das alljährlich vom Bürgermeister der City of London (Lord Mayor of London) in seiner Residenz, dem Mansion House, ausgerichtet wird. Er veranstaltet das Dinner zu Ehren des Chancellors selbst sowie zu Ehren des Direktors der Bank von England und verschiedener in der Stadt ansässiger bedeutender Bankiers und Kaufleute.

Der Zweck der Mansion-House-Rede besteht einem geflügelten Wort zufolge darin, dem ‚great and good’, also der Größe und dem Wohlergehen, der wichtigsten Finanzeinrichtungen der Stadt London und somit der Gemeinde selbst und dem ganzen Land zu dienen. Dies erfolgt naturgemäß, indem der leitende britische Finanzbeamte den in der Tischrunde versammelten Größen der britischen Finanzwelt die positive Entwicklung des Wirtschaftslebens bilanziert oder zumindest eine möglichst positive Entwicklung desselben zu suggerieren versucht. So bezweckt er, innerhalb des begrenzten Wirkungsrahmens, der einer Rede gegeben ist, bei den Anwesenden eine optimistische Zukunftserwartung zu erzeugen und so einen kleinen Beitrag zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines gedeihlichen wirtschaftlichen Klimas zu leisten.

Andere Ansprachen, die alljährlich im Mansion House vorgetragen werden, sind die Osteransprache des britischen Außenministers, sowie die Keynote Address, die der Premierminister während des Lord Mayor’s Banquet, dem alljährlichen Amtsantrittsessen des Lord Mayors der City of London, hält. Der Sache nach sind auch diese Reden „Mansion-House-Reden“. Jedoch wird dieser Name üblicherweise nicht – oder doch zumindest nur in einem allgemeinen Sinne, nicht jedoch als Terminus fixus, als fester Eigenname der vorgetragenen Rede – auf sie angewandt.

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