Marbury v. Madison
Marbury v. Madison ist ein 1803 vom Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten entschiedener Fall, der in der amerikanischen Rechtsprechung eine herausragende Bedeutung erlangte. Mit dieser Entscheidung konstatierte der Oberste Gerichtshof das Recht, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und solche für nichtig zu erklären (judicial review). Nicht zuletzt wegen dieses Votums gewann das Gericht unter Chief Justice John Marshall, bezeichnet als „the Marshall Court“, politische und historische Bedeutung.
Marbury v. Madison | |
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Verhandelt: | 11. Februar 1803 |
Entschieden: | 24. Februar 1803 |
Name: | William Marbury v. James Madison, Secretary of State of the United States |
Zitiert: | 5 U.S. 137 (1803) |
Sachverhalt | |
Klage beim Obersten Gericht in erster Instanz betreffend die Ernennung von Bundesrichtern während eines Regierungswechsels und die Gesetzgebungskompetenz des Kongresses auf dem Gebiet der Justiz, Dezember 1801 | |
Entscheidung | |
Der Kongress kann keine Gesetze verabschieden, die gegen die Verfassung verstoßen. Es ist die Aufgabe der Bundesgerichte zu ermitteln, was die Verfassung zulässt. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | John Marshall |
Beisitzer: | Cushing · Paterson · Chase · Washington · Moore |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Marshall, Paterson, Chase, Washington |
Angewandtes Recht | |
Verfassung der Vereinigten Staaten, Art. I & III; Judiciary Act of 1789, Abschnitt 13 |
Der Fall ist auch international bemerkenswert, da er als erster das Konzept der Verfassungsgerichtsbarkeit, wenn auch nicht in dieser Bezeichnung, hervorbrachte. Zwar gab es in Europa seit dem 15. Jahrhundert Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechte von Staatsorganen, judicial review erfolgte wegen des politischen Systems der Amerikanischen Verfassung jedoch in einer qualitativ neuen Konstellation, als positivistische Kontrolle im Spannungsfeld zwischen Volkssouveränität und Gewaltenteilung.