Marktabgrenzung

Mithilfe der Marktabgrenzung wird im deutschen und europäischen Kartellrecht der für die Beurteilung einer marktbeherrschenden Stellung relevante Markt bestimmt. Denn um zu beurteilen, ob ein Unternehmen „marktbeherrschend“ ist, ist durch eine wertende Betrachtung zu ermitteln, auf welchem Markt diese Stellung bestehen könnte. Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob für die Beurteilung der Marktmacht eines Konzerns wie Chiquita auf den gesamten Weltmarkt für frische Früchte (dort nur ein Marktanteil von 5 %) oder nur auf den Markt für Bananen (dort 50 %) abgestellt würde. Der relevante Markt muss dabei in sachlicher, räumlicher und gegebenenfalls auch in zeitlicher Hinsicht abgegrenzt werden.

Ferner wird der Begriff in der Volkswirtschaftslehre dazu benutzt, dass Anbieter einen relevanten Markt durch Produktgruppen verwandter Produkte oder Dienstleistungen von einem anderen Markt abgrenzen können.

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