Martens’sche Klausel
Die Martens’sche Klausel, englisch Martens Clause, ist ein wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts. Sie wurde vom russisch-estnischen Diplomaten und Juristen Friedrich Fromhold Martens im Rahmen der Haager Friedenskonferenz von 1899 formuliert und gibt für Situationen in Kriegen und bewaffneten Konflikten, die nicht ausdrücklich durch geschriebenes internationales Recht reguliert sind, Brauch, Gewissen und Menschlichkeit als Maßstäbe zur Bewertung von Handlungen und Entscheidungen vor. Die Klausel ist in einer Reihe von völkerrechtlichen Verträgen explizit enthalten und gilt darüber hinaus als Völkergewohnheitsrecht. Obwohl sie mehrfach in Gerichtsentscheidungen zitiert wurde, ist ihre konkrete praktische Relevanz unter Juristen allerdings umstritten.