Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR. Darüber hinaus hat die Schweiz die Regelungen der Maschinenrichtlinie größtenteils in nationales Recht übernommen. Auch die Türkei hat entsprechende Regelungen erlassen.


Richtlinie 2006/42/EG

Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Maschinenrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Umweltrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 29. Juni 2006
In nationales Recht
umzusetzen bis:
29. Juni 2008
Umgesetzt durch: Umsetzungsübersicht bei EUR-Lex
Fundstelle: ABl. L 157 vom 9. Juni 2006, S. 24–86
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

In der EU erschienen im Jahr 2016 und im Jahr 2019 neue konsolidierte Fassungen.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Maschinenverordnung mit einigen signifikanten Änderungen bzw. Neuerungen veröffentlicht, mit welcher dann u. a. die Richtlinie 2006/42/EG außer Kraft gesetzt werden wird. Inzwischen ist die "VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates" (EU-Maschinenverordnung) in Kraft getreten. Die EU-Maschinenverordnung wirkt im Ganzen aber erst ab dem 20. Januar 2027; einzelne Artikel sind aber bereits am 19. Juli 2023 wirksam geworden, weitere werden bis zum 20. Januar 2027 ebenfalls vorher wirksam (vgl. Art. 54 der EU-Maschinenverordnung).

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.