Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ; auch Leiharbeit, Synonyme: Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, LAN) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte (Zuweisung des Arbeitsplatzes) und Pflichten (Gehaltszahlung, Sozialversicherungsanmeldung, Bereitstellung von Persönlicher Schutzausstattung) des Arbeitgebers liegen grundsätzlich beim Verleiher. Das Dispositionsrecht des Arbeitgebers und die Verpflichtung zur Fürsorge gehen an den Entleihbetrieb über, der konkrete Arbeitsplätze und Arbeitsweisen anordnen kann und dafür auch für einen sicheren Arbeitsplatz und gleichberechtigten Zugang zu den Sozialeinrichtungen des Betriebs (z. B. Kantinen) sorgen muss.