Masurius Sabinus

Masurius Sabinus, auch Massurius Sabinus war ein römischer Jurist in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts und ein Schüler von Gaius Ateius Capito. Er zählt zu den klassischen Rechtswissenschaftlern.

Unter Kaiser Tiberius wurde Masurius etwa 50-jährig in den Ritterstand erhoben. Er war der erste bekannte Jurist aus dem Ritterstand, dem das ius respondendi verliehen wurde. Sein Hauptwerk sind die libri tres iuris civilis, eine kurzgefasste Darstellung des Zivilrechts, wohl noch ohne ein bestimmtes System. Dieser zivilrechtliche Grundriss gewann beinahe gesetzesgleiche Autorität. Das Werk ist von den Juristen des 2. und 3. Jahrhunderts, Pomponius, Paulus und Ulpian kommentiert worden. Teile eines griechisch abgefassten Kommentars zu Ulpians libri ad Sabinum, dessen Datierung zwischen 438 und 529 n. Chr. vermutet wird, sind in den Scholia Sinaitica enthalten. Es finden sich Textpassagen, die in die Kodizes Gregorianus, Hermogenianus und Theodosianus gefunden hatten.

Masurius gilt noch vor Cassius Longinus als das Haupt der Rechtsschule der Sabinianer (auch Cassianer genannt), die mit der prokulianischen Rechtsschule konkurrierte. Ebenso wie der politisch zurückhaltendere Labeo, Vertreter und möglicherweise Mitbegründer der gegensätzlichen prokulianischen Rechtsschule, wurde Masurius Sabinus häufig als Gewährsträger für Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zitiert.

Masurius Sabinus wird neuerdings auch als Verfasser der drei pseudo-ovidischen Epistulae Sabini angesehen.

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