Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst ist in Deutschland der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er soll sicherstellen, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Medizinischer Dienst
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Juli 2021
übergeordnete Organisation Medizinischer Dienst Bund
Anzahl 15 Organisationen
Mitarbeitende über 10.000
Rechtsgrundlage § 278 SGB V

In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen Medizinischen Dienst. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Dienste, Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Medizinischen Dienst. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Medizinische Dienst Nord verantwortlich. Die 15 Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst Bund bilden die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Der Medizinische Dienst Bund vertritt die Interessen seiner Mitglieder – der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern – auf Bundesebene. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern in medizinischen und organisatorischen Fragen mit dem Ziel einer Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien. Dazu erlässt der Medizinische Dienst Bund Richtlinien.

Den Medizinischen Dienst gibt es in seiner jetzigen Form seit dem 1. Juli 2021. Er ist die Nachfolgeorganisation des jeweiligen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

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