Meistbegünstigungsprinzip

Nach dem Meistbegünstigungsprinzip, auch Meistbegünstigtenklausel oder kurz Meistbegünstigung genannt, (englisch most favoured nation; MFN-Prinzip) müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. So soll es unmöglich werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen oder wenigen Staaten zu gewähren.

Das Konzept der Meistbegünstigung reicht mindestens bis ins 17. Jahrhundert zurück. Spätestens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war eine Meistbegünstigtenklausel Bestandteil fast aller Handelsverträge und wurde so wichtiger Bestandteil im internationalen Handel.

Die „Meistbegünstigungsklausel“ gewährt allerdings keine besonderen Vorteile. Vielmehr sichert sie dem betreffenden Land die Behandlung nach den gleichen Zollvorschriften, die auch für alle anderen Länder gelten, mit denen normale Handelsbeziehungen unterhalten werden. Deswegen bedeutet die Verweigerung der Meistbegünstigung die Benachteiligung eines Landes. Der Ausdruck erklärt sich aus der hergebrachten Formulierung in zwischenstaatlichen Handelsverträgen, "Land A gewährt Land B, dass Land B in Land A nicht schlechter als das von Land A meistbegünstigte Land behandelt wird".

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