Menge (Betäubungsmittelrecht)

Das deutsche Betäubungsmittelgesetz kennt drei verschiedene Mengenbegriffe. Anhand der Einteilung in verschiedenen Mengenkategorien – geringe Menge (auch Kleinstmenge), Normalmenge und nicht geringe Menge – beurteilt ein Gericht die Schwere eines Betäubungsmitteldeliktes und entsprechend die zugehörige Strafe. Vergleichbare Regelungen enthält das österreichische Suchtmittelgesetz.

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