Mephisto-Entscheidung
Die Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1971 gilt in der deutschen Rechtswissenschaft als Grundsatzentscheidung zur Kunstfreiheit und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR). Das Bundesverfassungsgericht definierte erstmals den Begriff „Kunst“ aus verfassungsrechtlicher Sicht und stellte klar, dass auch die nach dem Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistete Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) verfassungsimmanenten Schranken unterliegt, nämlich solchen, die sich durch andere Grundrechte ergeben (sogenanntes kollidierendes Verfassungsrecht). Bei der Kollision der Kunstfreiheit mit anderen Grundrechten ist eine Abwägung der Rechtsgüter vorzunehmen (vgl. Praktische Konkordanz).
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