Metakonsens
Als Metakonsens werden innerhalb der BDSM-Szene umstrittene erotische Rollenspiele bezeichnet, in welchen eine im Vorfeld erteilte einvernehmliche Zustimmung entweder nur zu bestimmten, oder allen sexuellen bzw. nicht sexuellen Handlungen für beliebig kurze oder lange Zeitspannen bis hin zu zeitlicher Unbegrenztheit, bis auf Widerruf gilt. Dies kann z. B. Überraschungsmomente sowie fast alle reinen und gemischten Antragsdelikte des Strafrechts umfassen, da unter als für gewöhnlich normal anzusehenden Situationen und Umständen, in denen sexuelle Handlungen ausgeübt werden, keinerlei öffentliches Interesse gegeben ist. Sollte es sich um die meisten gespielten Offizialdelikte handeln, mit im Vorfeld erteiltem Einverständnis, wie dem eines Schauspielers für eine Bedrohungsszene die z. B. erst im zweiten Jahr der Dreharbeiten gedreht wird, so ist auch das nicht strafbar, auch wenn es doch überraschend endet, weil der Schauspieler es inzwischen vergessen hat, da die Tat tatsächlich entweder nie ohne Einverständnis oder physisch stattgefunden hat.
Der englische Begriff „consensual non-consent“ (CNC, einvernehmliche Nichteinvernehmlichkeit) bezeichnet einvernehmliche Handlungen, bei denen Uneinvernehmlichkeit gespielt wird, also sexuelle und andere Straftaten simuliert werden, möglicherweise auch mit Elementen des Metakonsens, was aber nicht sein muss, da auch alles genau besprochen worden sein kann.
Das im Vorfeld erteilte Einverständnis schützt jedoch nicht zwingend davor, dass die Person, die es gegeben hat, nicht doch eine Anzeige erstattet, auch wenn diese eher wenig Aussicht auf Erfolg hätte, speziell wenn das Einverständnis sogar mit einer Bitte und Aufforderung verbunden war und dadurch genauso gut eine Verleitung zu einer Straftat von der einwilligenden Person gewertet werden könnte, in Verbindung mit falscher Verdächtigung.
Das Problem besteht prinzipiell darin, das die einwilligende Person immer die Möglichkeit haben muss ihr Einverständnis mit Worten oder Zeichen zurückzuziehen, auch unmittelbar vor einer unmittelbar beginnenden und reaktionsgeschwindigkeitsbezogen nicht mehr rechtzeitig stoppbaren Straftat. Aber auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt wäre das dann wohl ein Unfall ohne große rechtliche Konsequenzen.
Generell sollte BDSM nur von sich den Handlungen klar bewussten Persönlichkeiten mit Risikobewusstsein begangen werden, eventuell im geschützten Rahmen mit Zeugen in einer geschützten Umgebung oder eben unter Vertrauen.