Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre

Die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre erschienen 1797 als selbständiger erster Teil der Metaphysik der Sitten des Philosophen Immanuel Kant. Die Rechtslehre ist ein „System der Prinzipien des Rechts“, in der Kant die in der Kritik der reinen Vernunft (KrV) sowie in den Grundlagenschriften zur Ethik, der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) und der Kritik der praktischen Vernunft (KpV) entwickelten Grundsätze auf den Bereich des Rechts anwendete.

Die Rechtslehre „betrifft nur das Förmliche der nach Freiheitsgesetzen im äußeren Verhältnis einzuschränkenden Willkür;“ Kant suchte nach allgemeinen und notwendigen Rechtsprinzipien, die sich aus der reinen Vernunft a priori ergeben und untersuchte, inwieweit diese Prinzipien der empirischen Rechtspraxis zugrunde zu legen sind. Nach der Herleitung der allgemeinen Prinzipien diskutierte Kant deren Anwendung im Privatrecht und im öffentlichen Recht.

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