Meyer v. Nebraska

Meyer v. Nebraska ist eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von 1923, die die Reichweite des im 14. Zusatzartikel verankerten Rechtsstaatsprinzips (due process) in Bezug auf die Bundesstaaten wesentlich ausweitete. Im eigentlichen Fall ging es um eine Regelung des Staates Nebraska, die Schulunterricht in einer modernen, aber nicht-Englischen Sprache verbot.

Meyer v. Nebraska
Verhandelt: 23. Februar 1923
Entschieden: 4. Juni 1923
Name: Meyer gegen den Staat Nebraska
Zitiert: 262 U.S. 390 (1923)
Sachverhalt
Der Kläger unterrichtete als Lehrer einer Bekenntnisschule auch in deutscher Sprache. Er wurde aufgrund eines Gesetzes des Staates Nebraska, das den Unterricht in einer fremden Sprache verbot, verurteilt.
Entscheidung
Ein Gesetz, das den Schulunterricht in einer modernen fremden Sprache untersagt, ist verfassungswidrig. Es verletzt das Rechtsstaatsprinzip des 14. Verfassungszusatzes.
Besetzung
Vorsitzender: William Howard Taft
Beisitzer: McKenna, Holmes, Van Devanter, McReynolds, Brandeis, Sutherland, Butler, Sanford
Positionen
Mehrheitsmeinung: McReynolds
Zustimmend: Taft, McKenna, Van Devanter, Brandeis, Butler, Sandford
Abweichende Meinung: Holmes, Sutherland
Angewandtes Recht
14. Verfassungszusatz
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