Meyer v. Nebraska
Meyer v. Nebraska ist eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von 1923, die die Reichweite des im 14. Zusatzartikel verankerten Rechtsstaatsprinzips (due process) in Bezug auf die Bundesstaaten wesentlich ausweitete. Im eigentlichen Fall ging es um eine Regelung des Staates Nebraska, die Schulunterricht in einer modernen, aber nicht-Englischen Sprache verbot.
Meyer v. Nebraska | |
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Verhandelt: | 23. Februar 1923 |
Entschieden: | 4. Juni 1923 |
Name: | Meyer gegen den Staat Nebraska |
Zitiert: | 262 U.S. 390 (1923) |
Sachverhalt | |
Der Kläger unterrichtete als Lehrer einer Bekenntnisschule auch in deutscher Sprache. Er wurde aufgrund eines Gesetzes des Staates Nebraska, das den Unterricht in einer fremden Sprache verbot, verurteilt. | |
Entscheidung | |
Ein Gesetz, das den Schulunterricht in einer modernen fremden Sprache untersagt, ist verfassungswidrig. Es verletzt das Rechtsstaatsprinzip des 14. Verfassungszusatzes. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | William Howard Taft |
Beisitzer: | McKenna, Holmes, Van Devanter, McReynolds, Brandeis, Sutherland, Butler, Sanford |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | McReynolds |
Zustimmend: | Taft, McKenna, Van Devanter, Brandeis, Butler, Sandford |
Abweichende Meinung: | Holmes, Sutherland |
Angewandtes Recht | |
14. Verfassungszusatz |
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